Bürger für Oberkrämer

Unsere Stellungnahme zum Schulentwicklungsplan.

Dein Recht auf Gleichheit

Das Recht auf Gleichheit. Ich finde das klingt ein bisschen kompliziert, oder? Wir Kinder sind doch alle total unterschiedlich und gar nicht gleich.

Aber wir haben trotzdem alle die gleichen Rechte. Für uns gelten die Kinderrechte. Für uns alle. Ist das nicht verrückt und irgendwie cool? Egal, ob wir Junge oder Mädchen sind. Egal, welche Sprache wir zu Hause sprechen. Egal, wo wir auf der Welt wohnen. Egal, welche Religion wir haben. Egal, ob wir eine Behinderung haben oder nicht.

Das heißt, kein Kind darf benachteiligt, werden. Und es muss fair zugehen. Die Kinderrechte müssen eingehalten werden, von allen. Es gibt Menschen, die darauf aufpassen. Sie arbeiten zum Beispiel im Ministerium, bei der Polizei oder im Jugendamt. Es gibt auch Vereine, die sich für Kinderrechte einsetzen.

Kinder-Ministerium - Deine Rechte

Jedes Kind hat das Gleiche Recht auf Bildung. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 I GG findet für alle Menschen, also auch die Kinder unserer Gesellschaft Anwendung.

Wieso wird das nicht beim Ü7 Verfahren angewendet?

Ein Kind aus den ländlichen Regionen hat nicht die gleichen Vorzüge wie ein Kind aus der Stadt in der eine weiterführende Schule zur Verfügung steht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor ca. 4 Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass in den Planungsgebieten 1, 2 und 3 jeglicher Zuzug nicht berücksichtigt wird und die derzeitigen weiterführenden Schulen nicht ausreichend sein werden.

Das jetzigen Ü-7 Verfahren ist das Stärkste, was der Landkreis je hatte. Laut internen Aussagen vom Schulamt, steht schon fest, dass für ca. 250 Schülerinnen und Schüler der Platz knapp wird. Auch darauf habe ich aufmerksam gemacht, leider ohne Rückmeldung und Erfolg.

Da laut Landkreis alle Schulen zentral in den Städten gewünscht sind, sollte das Aufnahmeverfahren für die weiterführenden Schulen angepasst werden. Aktuell kommt es für Schülerinnen und Schüler aus den ländlichen Regionen zu Benachteiligungen, zu mindestens in Bezug auf die Oberschulen. Laut telefonischer Rückfrage beim Schulamt ist das Aufnahmeverfahren von Schüler und Schülerinnen wie folgt:

  • Nach Eingang der Unterlagen im Schulamt, werden diese an die entsprechenden Schulen mit Erstwunsch weitergegeben. An diesen wird die Anzahl geprüft und mit den freien Kapazitäten verglichen.
  • Kommt es hier zu einer Überanfrage, wird geprüft, wo die Schüler wohnen (und genau an dieser Stelle, werden Kinder bevorzugt, welche in der Stadt der gewünschten Schule leben).
  • Alle Schülerinnen und Schüler welche am dichtesten wohnen, werden an dieser Schule angenommen.
  • Bei allen anderen, werden die Unterlagen an die Schule, welche als 2. Wunsch angeben wurde übermittelt. Dort wird genau dieses Verfahren erneut angewendet.

Das heißt, auch hier finden die Kinder, die nicht in dem Ort der Schule wohnen, keine Berücksichtigung. Dadurch sind Kinder die in einem Ort ohne eine weiterführende Schule leben stets benachteiligt zu solchen Kindern, die im Heimatort eine entsprechende Schule haben. Der Wohnort kann kein Rechtfertigungsgrund für eine derartig benachteiligende Vorgehensweise sein.

Hierzu mal 2 Beispiele:

Die Veltener Zürner Schule wird 2 Züge eröffnen, hat also im Idealfall 56 freie Plätze. Wenn sich in Velten 56 Schüler für diese entscheiden, haben Kinder aus Leegebruch oder Oberkrämer keine Möglichkeit diese Schule zu besuchen.

Möchte ein Schüler aus Oberkrämer, OT Schwante, die Adolph Diesterweg Oberschule besuchen, da das dortige Angebot perfekt seinen Anforderungen und Leistungen entspricht, wird er dennoch kaum Chancen haben, dort berücksichtigt zu werden. Aufgrund der Entfernung wird dieser Schüler dort abgewiesen. Würde das Kind dann auch bei dem 2. Wunsch abgewiesen, geht dieser Fall dann wieder zum Schulamt und der Schüler wird einer Oberschule zugewiesen, welche dann wahrscheinlich noch viel weiter weg ist, und höchstwahrscheinlich nicht dem persönlichen Bedarf des Schülers entspricht.

Der Landkreis strebt eine zentrale Bildungslandschaft an, ohne dabei die Belange der Schülerinnen und Schüler aus den ländlichen Regionen ausreichend zu berücksichtigen. Aufgrund des teilweise wenig bedarfsgerechten ÖPNV, ist es für Kinder aus ländlichen Regionen ohnehin schwieriger, die weiterführenden Schulen zu erreichen, als dies für Schüler aus einer Stadt der Fall ist. Durch das Annahmeverfahren, werden diese Kinder jedoch zusätzlich hintenangestellt und somit in ihrem Recht auf Bildung beschnitten.

Es gibt hier dringenden Handlungsbedarf!

Daher möchte ich eindringlich anregen, dieses Verfahren zu überdenken. Es müssen Auswahl- und Annahmeverfahren gefunden und festgesetzt werden, die nicht von der Entfernung und dem Wohnort des Kindes abhängen, sondern an den pädagogischen Konzepten und dem bildungstechnischen Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind.

Teilen